Welche Sprachen stehen für die Unterweisung von Beschäftigten zur Verfügung?
Welche Sprachen QuickInspect für App und Unterweisung bietet, warum Unterweisungen in einer verständlichen Sprache erfolgen müssen und wie mehrsprachige Unterweisung in der Praxis gelingt.
Zuletzt geprüft: 14. September 2026
Kurz gesagt: Die App-Oberfläche von QuickInspect ist in neun Sprachen verfügbar – Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Niederländisch, Polnisch und Rumänisch. Für die Unterweisung unterstützt QuickInspect mehr als 30 Sprachen: Jeder Beschäftigte kann in seiner Sprache unterwiesen werden, während das Sicherheitsteam in seiner eigenen arbeitet. Weitere Sprachen ergänzen wir auf Anfrage.
Warum die Sprache der Unterweisung entscheidend ist
Eine Unterweisung, die nicht verstanden wird, ist keine Unterweisung. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt in § 12 eine „ausreichende und angemessene“ Unterweisung, und die Gefahrstoffverordnung verlangt in § 14 Betriebsanweisungen und Unterweisungen in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache. Die EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG weist in dieselbe Richtung, und ISO 45001 verlangt Bewusstsein für die eigenen Gefährdungen (Abschnitt 7.3) sowie eine Kommunikation, die Aspekte wie Sprache, Kultur und Lesefähigkeit berücksichtigt (Abschnitt 7.4).
In der Praxis ist die Sprache genau der Punkt, an dem Nachweise angreifbar werden: Zehn Unterschriften unter einer deutschsprachigen Unterweisung belegen wenig, wenn die Hälfte der Gruppe kein Deutsch spricht.
Sprachen in QuickInspect
| Ebene | Sprachen | Hinweise |
|---|---|---|
| App-Oberfläche (Menüs, Schaltflächen, Formulare) | Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Niederländisch, Polnisch, Rumänisch | Weitere Sprachen auf Anfrage |
| Unterweisung der Beschäftigten | 30+ Sprachen | Jeden Beschäftigten in seiner Sprache unterweisen; weitere Sprachen auf Anfrage |
| Website und Dokumentation | Englisch, Deutsch | quickinspect.me |
Wenn Ihre Belegschaft eine bestimmte Sprache braucht, klären Sie das am besten vor dem Start mit uns.
Welche Inhalte zuerst mehrsprachig sein sollten
Nicht jede Unterlage muss am ersten Tag in jeder Sprache vorliegen. Priorisieren Sie nach Gefährdung:
- Verhalten im Notfall: Alarm, Fluchtwege, Sammelplatz, Erste Hilfe, Notrufnummern.
- Gefahrstoffe: Betriebsanweisungen und Unterweisung nach § 14 GefStoffV – hier ist die verständliche Sprache ausdrücklich vorgeschrieben.
- Tätigkeiten mit Arbeitsfreigabe: Heißarbeiten, enge Räume, Arbeiten in der Höhe, Freischalten und Sichern.
- PSA und Grundregeln des Standorts.
- Alles Weitere in der regulären jährlichen Unterweisung.
Fremdfirmen und Leiharbeit
Gemischtsprachige Teams entstehen oft durch Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung. Bei Leiharbeit trifft die Unterweisungspflicht nach § 12 Abs. 2 ArbSchG den Entleiher, also Ihren Betrieb. Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber zusammen, verlangt § 8 ArbSchG die Abstimmung der Schutzmaßnahmen. Eine Einweisung vor der ersten Schicht, in einer Sprache, die die Beschäftigten verstehen, und mit Unterschrift bestätigt, ist dafür das praktikabelste Werkzeug.
Ein praktischer Ablauf für mehrsprachige Unterweisungen
- Erheben Sie den Sprachbedarf. Welche Sprachen werden in welchen Teams gesprochen, und wie gut können die Beschäftigten lesen? Das bestimmt, ob Text, Vertonung oder das Gespräch im Vordergrund stehen.
- Erstellen Sie die Inhalte einmal sauber. Starten Sie mit einer der mehr als 30 fertigen Sicherheitsunterweisungen oder einem eigenen Microlearning. Die KI kann aus einem Thema oder einem hochgeladenen PDF, etwa Ihrer Betriebsanweisung, ein komplettes Modul mit Folien, Quiz, Vertonung und Lernkontrolle erstellen, das Sie vor der Freigabe prüfen.
- Prüfen Sie die kritischen Begriffe. Stoffnamen, PSA-Bezeichnungen, Notrufnummern und Sammelplätze sollte eine Person prüfen, die die Zielsprache beherrscht.
- Weisen Sie die Unterweisung zu. Beschäftigte absolvieren sie auf dem Smartphone; die Vertonung hilft allen, die lieber zuhören als lesen.
- Prüfen Sie das Verständnis. Der Abschlusstest zeigt, ob die Kernpunkte angekommen sind. Für Unterweisungen im Team eignet sich der Toolbox Talk: Er sammelt die Unterschrift jedes Teilnehmers auf einem Gerät, und das PDF dient als Anwesenheitsnachweis.
- Dokumentieren Sie den Abschluss. Ergebnis, Datum und Zertifikat mit Ablaufdatum werden festgehalten; die Kompetenzmatrix zeigt, wer wofür unterwiesen ist, und Abschlussberichte lassen sich als PDF oder Excel exportieren.
Für neue Beschäftigte und Fremdfirmen auf einer Baustelle kommt die projektbezogene Einweisung (Site Induction) hinzu, die ebenfalls mit Unterschrift bestätigt wird.
Grenzen und gute Praxis
- Behalten Sie für rechtsverbindliche Dokumente und standortspezifische Begriffe immer eine menschliche Prüfung bei.
- Führen Sie ein Quelldokument als Master und aktualisieren Sie alle Sprachfassungen, wenn sich der Inhalt ändert.
- Halten Sie im Nachweis fest, in welcher Sprache unterwiesen wurde – das ist der Beleg für die Verständlichkeit nach § 12 ArbSchG.
- Piktogramme, Fotos und das Vormachen am Arbeitsplatz überwinden Sprachbarrieren oft besser als jeder Text.
Das Absolvieren zugewiesener Unterweisungen ist im kostenlosen Free-Tarif enthalten; Unterweisungs- und Qualifikationsmanagement sowie die KI-Funktionen gehören zum Standard-Tarif für 40 € pro Nutzer und Monat.
So wird aus einer Unterschriftenliste ein Nachweis, dass Ihre Beschäftigten tatsächlich verstanden haben, worauf es ankommt.
Häufige Fragen
In welchen Sprachen ist die QuickInspect-App verfügbar?
Die App-Oberfläche ist in neun Sprachen verfügbar: Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Niederländisch, Polnisch und Rumänisch. Weitere Sprachen sind auf Anfrage möglich.
Können Beschäftigte auch in anderen Sprachen unterwiesen werden?
Ja. QuickInspect unterstützt mehr als 30 Sprachen für die Unterweisung, sodass jeder Beschäftigte in seiner Sprache unterwiesen werden kann. Wenn Sie eine bestimmte Sprache brauchen, sprechen Sie uns vorab an; weitere Sprachen ergänzen wir auf Anfrage.
Ist eine Sicherheitsunterweisung in der Sprache der Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben?
In der Sache ja. § 12 ArbSchG verlangt eine ausreichende und angemessene Unterweisung, und das setzt voraus, dass sie verstanden wird. § 14 GefStoffV verlangt für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausdrücklich eine verständliche Form und Sprache. Die EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG weist in dieselbe Richtung.
Wie stelle ich sicher, dass eine Unterweisung verstanden wurde?
Mit einer kurzen Lernkontrolle, Rückfragen im Gespräch und einer Bestätigung durch den Beschäftigten. In QuickInspect enden die fertigen Sicherheitsunterweisungen mit einem Abschlusstest, und Abschluss, Ergebnis und Zertifikat werden dokumentiert.
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